Satzungen der Preise und Ehrungen der Astronomischen Gesellschaft


Statut der Ehrenmitgliedschaft

  1. Die Astronomische Gesellschaft (AG) verleiht die Ehrenmitgliedschaft an Personen, die sich in besonderer Weise um die Belange und Ziele der Astronomie im Sinne der AG verdient gemacht haben.
  2. Die Auszeichnung besteht in der Verleihung einer Urkunde und der Befreiung von der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen auf Lebenszeit.
  3. Vorschläge zur Verleihung der Ehrenmitgliedschaft sind in schriftlicher Form an den Vorsitzenden der AG zu richten. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der AG. Selbstvorschläge sind nicht zulässig.
  4. Vorschläge werden vom Vorstand der AG begutachtet und entschieden. Der Beschluß über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft ist nicht anfechtbar.
  5. Die Ehrung wird in angemessener Form vorgenommen.

Dieses Statut der Ehrenmitgliedschaft der Astronomischen Gesellschaft wurde auf der 63. Ordentlichen Mitgliederversammlung in München 1987 beschlossen.


Statut der Karl-Schwarzschild-Vorlesung

  1. Die Astronomische Gesellschaft (AG) ehrt Astronomen von hohem wissenschaftlichen Rang durch Einladung zur Karl-Schwarzschild-Vorlesung.
  2. Die Auszeichnung besteht in der Verleihung der Karl-Schwarzschild-Medaille und einem Honorar.
  3. Die Ernennung des Preisträgers der Karl-Schwarzschild-Vorlesung wird vom Vorstand der AG getroffen. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.
  4. Die Karl-Schwarzschild-Vorlesung ist Teil des wissenschaftlichen Programms einer AG-Tagung (in der Regel der Jahrestagung im Herbst) und wird abgedruckt.


Statut des Ludwig-Biermann-Förderpreises

  1. Die Astronomische Gesellschaft (AG) verleiht den Ludwig-Biermann-Förderpreis als Reise-Patenschaft an einen hervorragenden jüngeren Astronomen.
  2. Der Preis besteht aus einem Geldbetrag in Höhe von 2500,00 Euro und einer Urkunde.
  3. Die Vergabe erfolgt in der Regel einmal pro Jahr.
  4. Die Mittel sollen dem Ausgezeichneten einen (oder auch mehrere) Forschungsaufenthalt(e) an einem (oder mehreren) Institut(en) seiner Wahl ermöglichen.
  5. Die für den Preis vorgeschlagenen Kandidaten sollen in der Regel jünger als 35 Jahre alt sein.
  6. Vorschläge sind in schriftlicher Form an den Vorsitzenden der AG unter Einhaltung der in der Ausschreibung festgelegten Frist zu richten. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der AG. Selbstvorschläge sind nicht zulässig.
  7. Die AG verleiht den Preis anläßlich der Frühjahrs- oder Jahrestagung im Herbst. Der Preisträger übernimmt die Verpflichtung, bei der Verleihung einen Vortrag über seine Arbeit zu halten. Der Vortrag wird abgedruckt.
  8. Gutachter-Gremium ist der Vorstand der AG. Gegebenenfalls können weitere Gutachter angehört werden.
  9. Die Beschlüsse des Auswahlgremiums über die Preisverleihung sind nicht anfechtbar.

Dieses Statut des Ludwig-Biermann-Förderpreises der Astronomischen Gesellschaft wurde auf der 63. Ordentlichen Mitgliederversammlung in München 1987 beschlossen. Abs. 2 wurde durch den Vorstand am 08.11.95 und am 04.12.2001 geändert.


Statut des Bruno-H.-Bürgel-Preises

  1. Die Astronomische Gesellschaft (AG) verleiht den Bruno-H.-Bürgel-Preis für hervorragende populäre Darstellungen neuerer Ergebnisse auf dem Gebiet der Astronomie in deutscher Sprache in Medien (z.B. in Druck, Funk und Fernsehen).
  2. Der Preis besteht aus einem Geldbetrag in Höhe von 1000,00 Euro und einer Urkunde.
  3. Der Preis kann alle zwei Jahre verliehen werden.
  4. Vorschläge sind in schriftlicher Form an den Vorsitzenden der AG unter Einhaltung der in der Ausschreibung festgelegten Frist zu richten. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der AG. Selbstvorschläge sind nicht zulässig.
  5. Der Bruno-H.-Bürgel-Preis wird in der Regel während einer Jahrestagung der AG im Herbst verliehen.
  6. Das Preisrichtergremium setzt sich aus einem Mitglied des AG-Vorstandes, einem Fachastronomen, der nicht dem AG-Vorstand angehört, einem Fachjournalisten und einem Didaktiker zusammen.
    Der Vorstand der AG bestimmt die Mitglieder des Preisrichtergremiums und veranlaßt die Ausschreibung in den AG-Publikationen (Rundbrief).
  7. Die Beschlüsse des Preisrichtergremiums über die Preisverleihung sind nicht anfechtbar.

Dieses Statut des Bruno-H.-Bürgel-Preises der Astronomischen Gesellschaft wurde auf der 59. Ordentlichen Mitgliederversammlung in Innsbruck 1981 beschlossen. Abs. 2 wurde durch den Vorstand am 04.12.2001 geändert.


Statut des Hans-Ludwig-Neumann-Preises

  1. Die Astronomische Gesellschaft (AG) verleiht den Hans-Ludwig-Neumann-Preis für eine hervorragende fachdidaktische Arbeit zum Astronomieunterricht in der Schule.
  2. Der Preis besteht aus einem Geldbetrag in Höhe von 1500 Euro und einer Urkunde.
  3. Der Preis kann alle zwei Jahre verliehen werden.
  4. Vorschläge sind in schriftlicher Form an den Vorsitzenden der AG unter Einhaltung der in der Ausschreibung festgelegten Frist zu richten.
  5. Der Hans-Ludwig-Neumann-Preis wird in der Regel während einer Jahrestagung der AG im Herbst verliehen.
  6. Das Preisrichterkollegium setzt sich aus je einem Vertreter der AG, der Vereinigung der Sternfreunde (VdS), (Sitz Berlin), des Physikalischen Vereins Frankfurt/Main und aus einem aktiven, im astronomischen Schulunterricht erfahrenen Lehrer zusammen. Alle Preisrichter sollen Erfahrung in der Didaktik des Astronomieunterrichts nachweisen können. Sie werden nach Abstimmung durch die Vorstände der AG und der VdS bestellt.
  7. Die Beschlüsse des Preisrichtergremiums über die Preisverleihung sind nicht anfechtbar.

Dieses Statut des Hans-Ludwig-Neumann-Preises der Astronomischen Gesellschaft wurde auf der 70. Ordentlichen Mitgliederversammlung in Tübingen 1996 beschlossen. Abs. 2 wurde durch den Vorstand am 04.12.2001 geändert.


Reinhard E. Schielicke
E-Mail: schie@astro.uni-jena.de

Letzte Änderung: 14. Januar 2002