Förderung durch die Astronomische Gesellschaft
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- Der Förderungsfonds der AG unterstützt junge
Astronominnen und Astronomen, die keine Vollzeitstelle haben,
durch Reisebeihilfen.
Gefördert werden Reisen zur Zusammenarbeit mit anderen
Instituten und zum Besuch von Tagungen, wenn diese Reisen einem
speziellen wissenschaftlichen Zweck dienen und förderungswürdig
erscheinen (Reisen zu reinen Instituts-Kolloquiumsvorträgen oder
zu Schulen können nur in Ausnahmefällen gefördert
werden).
- Reisen zu Tagungen werden grundsätzlich nur
dann unterstützt, wenn der/dem Geförderten die
Tagungsgebühren erlassen wurden und sie/er einen eigenen
wissenschaftlichen Beitrag zur Tagung leistet.
Beihilfeempfänger/-innen brauchen bei AG-Tagungen keine
Tagungsbeiträge zu zahlen, sie müssen sich jedoch im
Tagungsbüro registrieren lassen. Geschieht dies nicht, kann der
Vorstand die Reisebeihilfe zurückfordern.
- Jedes AG-Mitglied kann für sich selbst Anträge stellen;
der jeweilige Institutsdirektor muß mit seiner Unterschrift
bestätigen, daß andere Beihilfequellen ausgeschöpft sind.
Für Nicht-AG-Mitglieder kann nur der entsendende Direktor eines
der Institute, deren Tätigkeitsberichte in den "Mitteilungen der
AG" veröffentlicht sind, Beihilfen beantragen.
- Anträge sind in schriftlicher Form beim Rendanten
einzureichen. Antragsformulare sind bei ihm anzufordern bzw. als
pdf-File zum Ausdrucken oder als
doc-File zum Ausfüllen
abzurufen.
Die Anträge müssen ad personam gestellt und vollständig
ausgefüllt (einschließlich einer kurzen, aber aussagekräftigen
Begründung) spätestens sechs Wochen vor dem
beabsichtigten Reisetermin eingegangen sein. Der Vorstand bittet um
Verständnis dafür, daß Anträge ohne Begründung oder
Sammelanträge nicht bearbeitet werden können.
- Der Vorstand ist aus zeitlichen Gründen nicht in der Lage, die
jeweiligen Flug- oder Bahnkosten zu ermitteln. Es wird daher
dringend darum gebeten, diese selbst zu ermitteln und im Antrag
anzugeben.
Reinhard E. Schielicke
E-Mail: schie@astro.uni-jena.de
Letzte Änderung: 1. Juli 2002